KI-Transparenz
Stand: Juli 2026
Warum diese Seite existiert
WebPioneer entwickelt Websites mit KI-Integration. Es wäre widersprüchlich, den eigenen KI-Einsatz zu verschweigen. Diese Erklärung beschreibt offen, wo auf webpioneer.ai künstliche Intelligenz mitarbeitet, wo Menschen die Verantwortung tragen und welche Regeln dabei gelten.
Die Erklärung ist freiwillig. Sie geht über die Kennzeichnungspflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) hinaus und versteht sich als Vertrauenssignal gegenüber Besuchern, Kunden und KI-Systemen, die diese Website als Quelle auswerten.
Texte auf dieser Website
Die Texte dieser Website entstehen KI-gestützt und werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Konzeption, fachliche Aussagen, Preise und die finale Freigabe liegen bei Maximilian Wiest. Damit greift die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 AI Act: KI-gestützt erstellte Texte mit menschlicher redaktioneller Kontrolle und Verantwortung müssen nicht gesondert gekennzeichnet werden.
Der Ablauf in der Praxis: Entwurf mit KI-Unterstützung (u. a. Claude von Anthropic), inhaltliche Prüfung und Korrektur durch einen Menschen, Veröffentlichung erst nach Freigabe. Fehler gehen auf unsere Kappe, nicht auf die der KI.
Der KI-Chat
Der Chat auf dieser Website ist ein KI-Assistent und als solcher durchgehend gekennzeichnet — im Kopf des Fensters und in der Begrüßung (Art. 50 Abs. 1 AI Act: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren). Er kann auch per Sprache geführt werden; die Stimme ist synthetisch. Er beantwortet ausschließlich Fragen zu Leistungen, Preisen und Abläufen, trifft keine Entscheidungen, schließt keine Verträge, gibt keine Rechtsberatung und übergibt bei komplexen Anliegen an einen Menschen.
Bilder und Medien
Bildmaterial auf dieser Website wird teils fotografisch, teils KI-gestützt erstellt oder bearbeitet. Wo ein Bild vollständig KI-generiert ist und reale Personen, Orte oder Ereignisse darstellen könnte, kennzeichnen wir es direkt am Bild sichtbar — und ergänzend in den Metadaten (IPTC DigitalSourceType, Content Credentials). Versteckte Metadaten allein genügen nach den Leitlinien der EU-Kommission ausdrücklich nicht. Rein illustrative Grafiken, Icons und erkennbar stilisierte Motive ohne Täuschungspotenzial fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht des Art. 50 Abs. 4 AI Act.
KI in Kundenprojekten
Auch in Kundenprojekten arbeiten wir KI-gestützt: bei Code, Texten, SEO-Analysen und Automatisierungen. Dabei gilt derselbe Grundsatz wie hier: KI liefert Entwürfe und Geschwindigkeit, Menschen prüfen, entscheiden und verantworten. Auf Wunsch erhalten Kunden eine eigene KI-Transparenzerklärung für ihre Website; wir beraten zur Kennzeichnungspflicht nach dem AI Act.
Maschinenlesbarkeit für KI-Systeme
Diese Website ist bewusst für KI-Systeme lesbar aufgebaut: Eine llms.txt beschreibt Unternehmen und Leistungen in maschinenlesbarer Form, strukturierte Daten (Schema.org) liefern Fakten, und über WebMCP können KI-Agenten Leistungen, Preise und Kontaktwege direkt abfragen. KI-Crawler sind in der robots.txt ausdrücklich zugelassen.
Datenschutz beim KI-Einsatz
Beim Einsatz von KI-Diensten gelten die Regeln unserer Datenschutzerklärung. Chat-Eingaben werden nur zur Beantwortung der Anfrage verarbeitet; personenbezogene Daten aus Kundenprojekten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
Fragen dazu?
Verantwortlich für diese Erklärung: WebPioneer – Maximilian Wiest, Heimenkirch. Fragen zum KI-Einsatz beantworten wir unter hello@webpioneer.net.