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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen WebPioneer – Maximilian Wiest, Wolfertshofen 33, 88178 Heimenkirch (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und sonstigen digitalen Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), KI-Integration und verwandte digitale Dienstleistungen.

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, die im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) verfügt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig:

  • 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 50 % bei Fertigstellung und Übergabe des Projekts

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen.

§ 6 Leistungserbringung und Termine

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich remote. Persönliche Termine können nach Absprache vereinbart werden.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die fertige Leistung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.

(2) Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist und teilt er auch keine Mängel mit, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Nach der Abnahme erkannte Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

(2) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden sein.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke als Referenz zu verwenden und in seinem Portfolio zu zeigen, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Quellcode, Designkonzepte und Entwürfe verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

(5) Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der eingesetzten Software. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die verwendeten Lizenzen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(5) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.

(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit von Websites, Suchmaschinenrankings oder den Erfolg von SEO-Maßnahmen, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

§ 10 Wartung und laufende Betreuung

(1) Wartungsverträge werden gesondert vereinbart und umfassen die im jeweiligen Wartungspaket definierten Leistungen.

(2) Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

(3) Leistungen, die über den vereinbarten Wartungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu dem jeweils gültigen Stundensatz vergütet.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 13 Kündigung

(1) Projektbezogene Verträge können vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen und nachweisbar entstandene Kosten zu vergüten.

(2) Laufende Verträge (z. B. Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Übersetzungen dieser AGB angefertigt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.